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Schneeräumpflicht, wer trägt die Verantwortung?

Räum- und Streupflicht im Winter: Wer ist zuständig?

Ein klarer Überblick für Eigentümer, Vermieter und Mieter

Jedes Jahr stellt sich mit dem ersten Schneefall die gleiche Frage: Wer ist im Winter für das Räumen und Streuen verantwortlich? Während die weiße Weihnacht ungewiss bleibt, sind Unsicherheiten bezüglich der Winterdienst-Pflichten fast garantiert.
Müssen Eigentümer räumen? Die Kommune? Oder die Mieter?
Wir geben einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Regeln rund um die Räum- und Streupflicht.


Zuständigkeit der Kommunen – und warum Aufgaben oft weitergegeben werden

Grundsätzlich tragen Städte und Gemeinden die Verantwortung für Gehwege und öffentliche Wege. In der Praxis übertragen viele Kommunen diese Pflicht jedoch per Satzung an die angrenzenden Grundstückseigentümer. Diese müssen sicherstellen, dass die Wege vor ihrem Grundstück schnee- und eisfrei sind, damit Fußgänger gefahrlos passieren können.


Räum- und Streupflicht auf Mieter übertragen – aber nur mit klarer Regelung

Vermieter können den Winterdienst an ihre Mieter übergeben – allerdings nur mit einer eindeutigen Vereinbarung im Mietvertrag.

Wichtig dabei:

  • Eine Erwähnung in der Hausordnung genügt nicht.

  • Ohne vertragliche Regelung sind Mieter nicht verpflichtet, Schnee zu räumen oder zu streuen.

Ist die Übertragung korrekt vereinbart, steht der Delegation nach aktueller Rechtsprechung grundsätzlich nichts im Wege.


Kontrolle bleibt Pflicht des Vermieters

Auch wenn Mieter den Winterdienst übernehmen, bleiben Vermieter weiterhin verantwortlich.
Sie müssen regelmäßig prüfen, ob der Winterdienst ordnungsgemäß durchgeführt wird. Unterlassene Kontrollen können im Schadensfall zu Haftungsfragen führen.


Räumzeiten: Wann muss Schnee geräumt werden?

Räumzeiten werden oft durch örtliche Satzungen geregelt.
Gibt es keine konkrete Vorgabe, gilt allgemein:

  • Werktags: ab ca. 7 Uhr

  • Sonn- und Feiertage: ab 8 oder 9 Uhr

  • jeweils bis 21 Uhr

Damit soll gewährleistet werden, dass Wege während der Hauptnutzungszeiten sicher begehbar sind.


Keine Befreiung für Berufstätige oder Personen mit Einschränkungen

Berufliche Abwesenheit, Krankheit oder höheres Alter befreien nicht automatisch von der Räumpflicht.
Wer selbst nicht räumen kann, muss für rechtzeitigen Ersatz sorgen – zum Beispiel durch Nachbarn, Bekannte oder einen professionellen Räumdienst.


Professioneller Winterdienst als sichere Lösung

Für Mehrfamilienhäuser bietet sich oft die Beauftragung eines professionellen Räumdienstes an.
Die Kosten hierfür können – sofern im Mietvertrag geregelt – als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Das schafft Sicherheit für Vermieter und sorgt für zuverlässige Schneeräumung im Winter.


Fairer Winterdienst im Mehrparteienhaus: Die Schneekarte

Zur gerechten Organisation im Mietshaus hat sich die sogenannte Schneekarte bewährt.
Der Mieter, der die Karte besitzt, ist für den nächsten Schneetag zuständig und gibt sie erst weiter, wenn er tatsächlich räumen musste.
So entsteht eine ausgewogene Verteilung der Winterdienst-Aufgaben.


Weitere Informationen und Unterstützung

Viele regionale Haus & Grund Vereine bieten vertiefende Informationen, praktische Tipps und Unterstützung für Eigentümer und Vermieter beim Thema Räum- und Streupflicht.

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