Gut zu wissen
Vor der Schlüsselübergabe muss unbedingt der vollständige Kaufpreis bezahlt sein!
Erstellen Sie während der Übergabe ein detailliertes Protokoll.
RÄTZER IMMOBILIEN regelt die Übergabe und erstellt ein Protokoll.
1. VOR der Immobilien-Übergabe zu beachten
Bei einer Übergabe, gilt es bestimmte Regeln zu beachten, um Fehler zu vermeiden – diese können unter Umständen teuer werden. Hierzu prüfen wir für Sie einige Punkte:
Übergabedetails schon im Kaufvertrag festlegen
Sachmängelausschluss im Kaufvertrag
Keine Schlüsselübergabe vor Kaufpreiszahlung
2. WÄHREND der Immobilien-Übergabe zu beachten
Das Übergabeprotokoll
RÄTZER IMMOBILIEN erstellt für Sie während der Übergabe ein detailliertes Übergabeprotokoll zum Objektzustand. Hierdurch können sie sich vor Nachforderungen der Käufer oder anderen Nachteilen, die sich nach dem Verkauf ergeben können, schützen. Protokolliert werden alle Unterlagen, Dokumente, Schlüssel, Zählerstände, Bedienungsanleitungen und weitere Gegenstände, die übergeben wurden. Der aktuelle Status wird in einer Photodokumentation festgehalten.
Wichtige Details zum Übergabeprotokoll
Unterlagen und Dokumente
Mögliche Schlüssel mit Anzahl
Zählerstände
Mögliche Bedienungsanleitungen und Hinweise
Sonstige zu übergebende Gegenstände
Photodokumentation
Zustand der Immobilie bei der Übergabe
Im Kaufvertrag werden Angaben gemacht, wie das Haus zu übergeben ist. In der Regel wird eine Immobilie in besenreinem Zustand übergeben. Das bedeutet, das Objekt ist frei von Möblierung und sonstigen Besitztümern des vorherigen Eigentümers, bis auf die Dinge, die mit verkauft wurden.
Wichtig: Details und Mängel bei der Übergabe
Weiterhin sollte der Verkäufer auf etwaige Eigenheiten oder Besonderheiten der Immobilie hinweisen. Auch Eigenarten der Heizanlage sollten nicht verschwiegen werden. Gibt es bestimmte Mängel, gehören auch diese in das Übergabeprotokoll.